UNSERE GESCHÄFTSSTELLEN

Ermittle jetzt wo sich die nächste Gartenzauberwerk Geschäftsstelle in der Nähe befindet oder verschaffe dir einen Überblick über unsere Standorte mithilfe der interaktiven Karte.

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Schleswig-Holstein

Hamburg

Axel Kibbel, Geschäftsführer des GZW Itzehoe

Itzehoe

Nikolai Krebs, Geschäftsführer und Gründer des GZW

Hamburg

Berlin

Bremen

Niedersachsen

Jasmin Nukic, Geschäftsführer des GZW Berlin-Süd

Berlin-Süd

Melanie und Daniel Can, Geschäftsführer des GZW Bremen-Süd

Bremen-Süd

Romina Collaku, Geschäftsführer des GZW Heidekreis

Heidekreis

Nordrhein-Westfalen

Petru Sahlean, Geschäftsführer des GZW Viersen-Krefeld

Viersen-Krefeld

Stefan Löhrke, Geschäftsführer des GZW Iserlohn

Iserlohn

Salim Almudawar, Geschäftsführer des GZW Dortmund-Süd

Dortmund-Süd

Dan Ionica, Geschäftsführer des GZW Heinsberg

Heinsberg

Hessen

Bayern

Peter Möllmann, Geschäftsführer des GZW Rhön-Main-Spessart

Rhön-Main-Spessart

Manuel Schneider, Geschäftsführer des GZW Würzburg

Würzburg

Osman Gürlek, Geschäftsführer des GZW München Nord-West

München Nord-West

Baden-Württemberg

Schweiz

Daniel Bogyay, Geschäftsführer des GZW Hochrhein-Bodensee

Hochrhein-Bodensee

Matthias Stockner, Geschäftsführer des GZW Zürich-Ost

Zürich-Ost

Schleswig-Holstein

Axel Kibbel, Geschäftsführer des GZW Itzehoe

Itzehoe

Hamburg

Nikolai Krebs, Geschäftsführer und Gründer des GZW

Hamburg

Berlin

Jasmin Nukic, Geschäftsführer des GZW Berlin-Süd

Berlin-Süd

Bremen

Melanie und Daniel Can, Geschäftsführer des GZW Bremen-Süd

Bremen-Süd

Niedersachsen

Romina Collaku, Geschäftsführer des GZW Heidekreis

Heidekreis

Hessen

Peter Möllmann, Geschäftsführer des GZW Rhön-Main-Spessart

Rhön-Main-Spessart

Nordrhein-Westfalen

Petru Sahlean, Geschäftsführer des GZW Viersen-Krefeld

Viersen-Krefeld

Stefan Löhrke, Geschäftsführer des GZW Iserlohn

Iserlohn

Salim Almudawar, Geschäftsführer des GZW Dortmund-Süd

Dortmund-Süd

Dan Ionica, Geschäftsführer des GZW Heinsberg

Heinsberg

Bayern

Manuel Schneider, Geschäftsführer des GZW Würzburg

Würzburg

Osman Gürlek, Geschäftsführer des GZW München Nord-West

München Nord-West

Baden-Württemberg

Daniel Bogyay, Geschäftsführer des GZW Hochrhein-Bodensee

Hochrhein-Bodensee

Schweiz

Matthias Stockner, Geschäftsführer des GZW Zürich-Ost

Zürich-Ost

Finde jetzt Deine zuständige Geschäftsstelle!

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Unsere Geschäftsstellen sind alle rechtlich selbstständige Einheiten, eingebunden in ein Franchise-Netzwerk und geführt von einem oder mehreren Geschäftsführer*Innen / Inhaber*Innen. Jede Geschäftsstelle bedient ein definiertes Gebiet, kann jedoch nach interner Abstimmung auch in Sonderfällen Kunden außerhalb des Geschäftsgebiets bedienen.

Für weitere Informationen zu der jeweiligen Geschäftsstelle klicke bitte auf die dargestellten Standortbezeichnungen.

Wichtiger Hinweis für AuftraggebeNDE, Verbraucher:INNEN, BewerbeNDE und andere Anspruchsgruppen:

Wir weisen darauf hin, dass die auf dieser Website veröffentlichten Geschäftsstellen nicht im Namen der Comgatus GmbH agieren und nicht zur Vertretung bevollmächtigt sind. Sie sind eigenständige Unternehmer und schließen Verträge im eigenen Namen und auf eigenes Risiko. Vielmehr genießen die unter der Marke Gartenzauberwerk genannten Geschäftsstellen lediglich ein regional begrenztes Nutzungsrecht der Marke zu Werbezwecken und fühlen sich einem gemeinsamen Qualitätsversprechen zugehörig.

Die Comgatus GmbH haftet nicht für Ansprüche Dritter gegenüber hier genannter Geschäftsstellen. Dies gilt ganz besonders, aber nicht ausschließlich, für Ansprüche auf Vertragserfüllung, Gewährleistung,  Arbeitnehmervergütung und Solvabilität.

Auf Schadensersatz haftet Comgatus GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei geringerer als grober Fahrlässigkeit haftet Comgatus GmbH jeweils nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht).