Nein. Die Baumkontrolle ist eine regelmäßige Sichtkontrolle zur Verkehrssicherheit. Ein Baumgutachten ist eine eingehende Einzelbewertung, zum Beispiel bei Streitfällen oder für eine Fällgenehmigung. Für die laufende Verkehrssicherungspflicht reicht in der Regel die Baumkontrolle.