Für normale Pflegeschnitte meist nicht. Größere Eingriffe in die Krone können aber unter die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde fallen und genehmigungspflichtig sein.
Für normale Pflegeschnitte meist nicht. Größere Eingriffe in die Krone können aber unter die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde fallen und genehmigungspflichtig sein.