Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht. Wie hoch ein Zaun sein darf, wo er stehen darf und ob er genehmigt werden muss, richtet sich nach dem Nachbarrecht und der Bauordnung Ihres Bundeslandes, nach dem Bebauungsplan und teilweise nach Satzungen Ihrer Gemeinde. Viele Sichtschutzzäune bis zu einer bestimmten Höhe sind genehmigungsfrei. Ob das für Ihr Grundstück gilt, sollten Sie vorab bei Ihrer Gemeinde klären.
Unser Tipp: Sprechen Sie Ihr Vorhaben vorher mit Ihrem Nachbarn ab, besonders bei Zäunen direkt auf der Grundstücksgrenze. Bei der Planung weisen wir Sie auf die typischen Punkte hin.