Die Kosten dafür können in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Wir stellen Ihnen dafür eine ordentliche Rechnung aus.
Die Kosten dafür können in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Wir stellen Ihnen dafür eine ordentliche Rechnung aus.