Ja und nein. Wir haben eine strenge moderne Baumschutzsatzung, die Fällarbeiten und andere Eingriffe streng reguliert. Obstbäume (außer Walnussbäume und Esskastanien) und Bäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 80cm bei einzelstämmigen oder 50cm bei mehrstämmigen Bäumen sind nicht von der Baumschutzsatzung geschützt und dürfen in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden. Für alle anderen Bäume werden Genehmigungen benötigt. Es gilt aber zu beachten, dass auch bei genehmigungsfreien Fällungen keine aktiven Nist- und Brutplätze gestört werden dürfen.