Der Lichtraum-Profilschnitt gehört zu den nicht genehmigungspflichtigen Baumpflegemaßnahmen. Im Grunde geht es darum, Verkehrswege frei von Astwerk zu halten. Über Geh- und Radwegen muss der lichte Raum mindestens 2,50m betragen, über Fahrbahnen sogar 4,5m. Bei Fahrbahnen hat der seitliche Sicherungsraum ebenfalls licht, also ohne Astwerk von Bäumen,  zu sein.