Als bundesweite Faustregel gilt: werktags ab etwa 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen meist ab 8 oder 9 Uhr, jeweils bis in den Abend hinein (in der Regel bis 20 Uhr). Die genauen Uhrzeiten werden von jeder Gemeinde per Satzung geregelt.
Als bundesweite Faustregel gilt: werktags ab etwa 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen meist ab 8 oder 9 Uhr, jeweils bis in den Abend hinein (in der Regel bis 20 Uhr). Die genauen Uhrzeiten werden von jeder Gemeinde per Satzung geregelt.