Je nach Baumschutzsatzung gibt es Grenzwerte für Stammumfang und Baumart, unterhalb derer keine Genehmigung nötig ist. Die genauen Werte unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.
Je nach Baumschutzsatzung gibt es Grenzwerte für Stammumfang und Baumart, unterhalb derer keine Genehmigung nötig ist. Die genauen Werte unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.