Das legt Ihre Gemeinde fest. Üblich sind rund 2,50 m über Gehwegen und rund 4,50 m über Fahrbahnen. Wir übernehmen den Lichtraumprofilschnitt für Sie.
Das legt Ihre Gemeinde fest. Üblich sind rund 2,50 m über Gehwegen und rund 4,50 m über Fahrbahnen. Wir übernehmen den Lichtraumprofilschnitt für Sie.