ZTV steht für Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen. Diese werden ergänzend zur VOB/C u. a. im Bauwesen verwendet und geben eine Art Richtlinie vor. Wenn nicht entsprechende DIN einschlägig sind, dienen ZTVs häufig auch zur Herleitung von allgemein anerkannte Regeln der Technik und zur Bewertung von Mängelanzeigen. Viele angebotene Leistungen beruhen auf diesen Vertragsbedingungen, die von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V erstellt und publiziert werden.