JETZT NOTDIENST BUCHEN
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Gerne helfen wir Ihnen trotzdem weiter.
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Notfall mit umgestürzten oder akut bruchgefährdeten Bäumen?
Es passiert immer häufiger. Es fegt ein Sturm über die Nachbarschaft und Bäume kippen um wie Streichhölzer. Teilweise blockieren sie Straßen und Einfahrten. Während die Feuerwehr meist nur öffentliche Wege freiräumt und sich auf Ihrem Grundstück nur dann darum kümmert, wenn eine unmittelbare Gefährdung für Verkehr, Personen oder höhere Sachwerte besteht, rücken wir auf Ihren Wunsch auch in übrigen Fällen zu Not-Einsätzen aus.
Was wir machen:
Noteinsätze sind alle Einsätze mit Dringlichkeit (erfahrungsgemäß 1 bis 72 Stunden nach Alarmierung oder gemäß Absprache) und bedingen meist erhöhte preisliche Konditionen.
Wichtig:
Bei Versicherungsschäden, wie z.B. Sturmschäden, erhalten wir immer den Rechnungsbetrag von unseren Auftraggebern – d.h. unsere Kunden müssen in Vorleistung gehen. Der Kunde erhält später im Versicherungsfall das Geld von seiner Versicherung zurück. Hiermit haben wir jedoch nichts zu tun.
Bedenken Sie, dass Eigentümern grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht obliegt und Bäume kontrollieren müssen. Mehr dazu unter diesem Link (https://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/welche-verkehrssicherungspflicht-gilt-bei-baeumen). Gerne übernehmen wir die professionelle Baumkontrolle gemäß FLL-Richtlinien.
Keller vollgelaufen?
Schmelzwasser, Sturm oder Flut. Wenn das Wasser kommt, ist der Keller schnell nass. Die Feuerwehr pumpt häufig nur bis zu einer Höhe von 12-15cm das Wasser und muss dann wahrscheinlich schnell zu den Nachbarhäusern. Was ist jedoch mit dem restlichen Wasserstand? Und wer macht anschließend die Entrümpelung? Denn wenn der Keller erst einmal nass war, muss dieser schnellstmöglich ausgeräumt werden, damit Fäulnis vermieden wird und Ratten gar nicht erst kommen. Anschließend erfolgt die Reinigung und Bautrocknung durch Fremdgewerke.
Was wir machen:
Bitte beachten Sie, dass wir eine eidesstattliche Versicherung von Ihnen brauchen, dass im Keller keine Gefahrstoffe gelagert werden, die sich mittlerweile im abzupumpenden Wasser befinden. Das Abpumpen von Schmutzwasser in die Natur wäre in diesem Falle verboten und strafbar. Im Falle von kontaminiertem Wasser müsste dieses in Behältnisse gepumpt werden, anschließend von Fremdfirmen analysiert und entsorgt werden. Vor dem Betreten des überfluteten Bereichs muss der Strom hierfür abgeschaltet sein.