Ein Arbeitstag in der Gartenpflege wird mit 7 Arbeitsstunden pro Arbeitskraft definiert, während ein halber Arbeitstag in der Regel 3,25 Arbeitsstunden pro Arbeitskraft andauert. Bauarbeitstage sind in der Regel kürzer. Wir weisen darauf hin, das einzelne Systembetriebe von diesen standardisierten Zeitangaben individuell abweichen. Die individuellen Zeitumfänge werden stets in den schriftlichen Angeboten kommuniziert.

Arbeitstage kommen häufig bei Einsatzpauschalen zur Anwendung, da die Einsätze auf Zeitangaben wie „halber Arbeitstag“ oder „ganzer Arbeitstag“ beruhen.