BNatSchG & Vogelschutz – wann ist der Schnitt verboten?
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind radikale Rückschnitte, bei denen Bäume stark eingekürzt oder auf den Stock gesetzt werden, vom 1. [...]
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind radikale Rückschnitte, bei denen Bäume stark eingekürzt oder auf den Stock gesetzt werden, vom 1. [...]
Nein, denn ein Herbstschnitt regt bei mildem Wetter oft noch einmal einen Neuaustrieb an. Dieser verholzt vor dem Winter nicht [...]
Sobald ein Baum über Jahre kaum noch Neuaustrieb zeigt und der Ertrag spürbar nachlässt, ist ein Verjüngungsschnitt fällig – er [...]
Steil nach oben wachsende Wasserschosse entfernen wir direkt am Ansatz, statt sie nur zu kürzen. Werden sie nur gekürzt, treiben [...]
Überalterte Apfelbäume schneiden wir schrittweise über mehrere Jahre zurück, statt einen radikalen Verjüngungsschnitt durchzuführen. So bleibt der Baum vital und [...]
Laut Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte, bei denen Bäume auf den Stock gesetzt oder stark eingekürzt werden, vom 1. März bis [...]
Ja, für Steinobst wie Kirsche und Pflaume ist der Sommer sogar der empfohlene Schnittzeitpunkt. Dabei sind nur schonende Form- und [...]
Wir kalkulieren in fairen Zeitpaketen (halber oder ganzer Arbeitstag mit unserem Team) statt nach dem Preis pro Baum oder einem [...]
Kernobst wie Äpfel und Birnen schneiden wir im Spätwinter (Februar/März), Steinobst wie Kirschen und Pflaumen dagegen im Sommer nach der [...]